Unsere Hofordnung gilt für alle Einsteller, Reitschüler und Besucher.
Bestandteile dieser Hofordnung sind sowohl die „Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes" als auch die „Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport" von der FN sowie die Reitbahnregeln. Diese hängen vor der Reithalle aus.
1. Die Öffnungszeiten des Betriebes sind von 8.00 Uhr bis 21.30 Uhr. Ausnahmen wegen Krankheit des Pferdes, Transporte etc. sind mit dem Betriebsinhaber abzusprechen.
3. Wer als Letzter Reithalle, Stall etc. verlässt trägt dafür Sorge, dass alle Lichter ausgeschaltet und alle Türen und Tore verschlossen sind.
5. Kinder unterliegen während ihrem Aufenthalt der Aufsichtspflicht der Eltern, bei Reitschülern der Aufsichtspflicht der zuständigen Reitlehrer.
7. Futtermittel dürfen nicht in den Sattelkammern gelagert werden (Ausnahme: verschlossene Leckerli Behälter in den Schränken). Futterbehälter an den vorgesehenen Plätzen haben sicher verschlossen zu sein.
9. Fremde Pferde dürfen nicht ohne Zustimmung des Besitzers gefüttert werden, die Reitschulpferde nur mit Zustimmung des Betriebsinhabers.
11. Jeder ist verpflichtet Müll sachgerecht zu entsorgen oder mitzunehmen (der Misthaufen ist kein Biomüll).
13. Aus Rücksicht und einer Vorbildfunktion für die Kinder ist das Tragen eines Reithelms für alle verpflichtend. Ist dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, ist die schriftliche Zustimmung des Betriebsinhabers einzuholen.
15. Jeder Reiter und Fahrer wird gebeten sich bei der Ausübung des Reit- und Fahrsports mit Vorsicht und Rücksicht gegenüber jedem anderen Sportkameraden zu verhalten.
Hilfsbereitschaft, Kameradschaftlichkeit und sportliche Fairness sollen unsere Stallgemeinschaft auszeichnen.
17. Über Änderungen oder Veranstaltungen etc. wird an der Infotafel vor der Reithalle informiert. Bitte schaut alle regelmäßig nach
2. Zur Sicherheit aller ist das Parken (außer für Tierärzte und Hufschmiede) nur auf dem
vorgesehenen Parkplatz erlaubt.
4. Das Rauchen ist in den Stallungen sowie neben Heu und Stroh zu unterlassen.
6. Die Wasch- und Putzplätze sind nach Nutzung zu säubern, Pferdeäpfel in der Reitbahn sind vor dem Verlassen zu entfernen. Die Stallgassen und allgemeine Flächen sind freizuhalten, damit Pferde gefahrlos geführt werden können.
8. Das selbstständige Füttern von Heu, Kraftfutter aus den Beständen des Betriebes ist untersagt.
10. Hunde dürfen ohne die Erlaubnis des Betriebsinhabers nur an der Leine geführt werden.
12. Beim Hereinholen eines oder mehrerer Pferde vom Paddock, oder der Weide ist nie ein Pferd alleine zurück zu lassen.
14. Während des Reitschulunterrichtes Mo-Fr 14-19 Uhr, Sa 13-18 Uhr ist die Reithalle oder der Reitplatz für andere gesperrt. Änderungen werden als Aushang vor der Reithalle bekannt gegeben.
16. Auf junge Pferde und schwächere Reiter ist stets Rücksicht zu nehmen.